Aktuelle Mandanteninformation Handlungsleitfaden Vermögenssicherungsmaßnahmen Insolvenz Captura der Rechtsanwaltskanzlei Pforr aus Bad Salzungen
Auss gut informierten Kreisen wurde am 16.09.2015 bedauerlicherweise bekannt, dass die seit längerer Zeit im Fokus der kritischen Berichterstattung stehende Captura GmbH Insolvenz angemeldet hat. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner Rechtsanwälte bestellt. Laut Aussage des dortigen Büros ist das Verfahren aufgrund der Aktualität auf der Homepage der Kanzlei www.ra-dr-beck.de noch nicht in das Gläubigerinformationssystem eingestellt.
Viele Anleger sind zu Recht verunsichert und sorgen sich um ihre Anlagegelder. Insbesondere vor dem Hintergrund des jüngsten Beruhigungsschreibens an die Anleger passt die nunmehrige Insolvenzanmeldung nicht ins Bild. Betroffenen und geschädigten Anlegern wird dringend geraten, ihre Rechtsinteressen professionell anwaltlich schützen zu lassen.
Wir verweisen hierzu auf die diesbezüglichen Empfehlungen für Anleger auf unserer Homepage www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de unter dem Topos Captura, die ab 17.09.2015 online verfügbar sein wird.
Wichtig ist, zunächst sämtliche Zahlungen jedweder Form an die Schuldnerin einzustellen. Jeder Anleger hat ein Recht auf Information und Auskunft gegenüber der Insolvenzverwaltung. Für die von uns vertretenen Mandanten werden wir insofern umgehend Akteneinsicht beim zuständigen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter beantragen, um hier effektiv und sachdienlich informieren zu können und rechtswahrende Schritte zu veranlassen. Zunächst muss insofern die Vermögenssituation und konkrete wirtschaftliche wie rechtliche Lage der Captura GmbH ermittelt und aufgearbeitet werden.
Dazu müssen Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter zunächst den Insolvenzantrag prüfen, wobei bei Vorliegen ausreichender Vermögensmasse zumindest zum Betreiben des Verfahrens der Insolvenzeröffnungsbeschluss durch das Amtsgericht erteilt wird. Andernfalls wird bei völliger Substanzlosigkeit das Verfahren mangels Masse abgewiesen. Von letzterem Fall ist vorliegend aufgrund des gegenständlichen Volumens nicht auszugehen. Bereits jetzt empfehlen wir allerdings sofortige Kontaktaufnahme zwischen den Beteiligten zur geordneten Koordination gleichlautender Interessen der Anleger und raten die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, der im Interesse der geschädigten Anleger den Insolvenzverwalter unterstützt und kontrolliert, an.
Darüber hinaus ist es mit der Einstellung sämtlicher laufender Zahlungen an die Captura GmbH allein für den Betroffenen nicht getan. Es sind sodann umgehend vertragsbeendende Maßnahmen sicherzustellen, um nicht in die Gefahr fortlaufender Zahlungspflichten gegenüber der Insolvenzmasse zu laufen. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss jeder geschädigte Anleger, der Zahlungsansprüche gegen die Insolvenzmasse hat, rechtswahrend diese Zahlungsansprüche einzeln anmelden.
Hierüber informieren wir fortlaufend.
Aufgabe des Anlegers selbst bzw. dessen anwaltlicher Vertretung ist darüber hinaus jedoch, bevorzugte Befriedigungsansprüche, wie Absonderungs- oder Aussonderungsrechte, zu prüfen und anzumelden. Dies kann jedoch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen.
Sachdienlich ist im vorliegenden dramatischen Insolvenzfall, wie in ähnlichen gescheiterten Anlagemodellen, die Interessen potentiell und tatsächlich Geschädigter zur Erhöhung der Durchschlagskraft und Gewichtung ihrer Rechte zu bündeln unter Gewährleistung einheitlicher rechtlicher Beratung und Zielrichtung zur Durchsetzung eventuell später erforderlichen juristischen Vorgehens.
Diese oben genannten Sofortmaßnahmen bieten wir bei entsprechender Mandatserteilung des geschädigten Anlegers über unser Büro an. Daneben prüfen wir bereits jetzt, potentielle Schadenersatzansprüche gegen Dritte und eventuell persönlich haftende Organe der Captura GmbH. Damit ist eine sachdienliche Sicherung der Rechtsinteressen des Betroffenen gewährleistet, ohne dass der erst schon geschädigte Captura-Anleger sich darüber hinaus mit den Unsicherheiten der rechtlichen Abwicklung beschäftigen muss.
Wir empfehlen jedem Anleger, umgehend den Anwalt seines Vertrauens zu kontaktieren.Gerne können Sie auch unser Büro hiermit beauftragen. Dafür ist es lediglich erforderlich, unsere Homepage aufzurufen. Dort finden Sie fortlaufend Informationen zum Thema Captura als auch unter dem Button Downloads die erforderlichen Unterlagen zum Herunterladen per PDF.
Es ist lediglich erforderlich, das Mandantenstammblatt (1) sowie die beiden Vollmachten (2) ausgefüllt und gegengezeichnet unter Beifügung einer Kopie Ihrer Vertragsunterlagen BWF (3) und Benennung Ihrer Rechtsschutzversicherung (4) bis zum 14.10.2015 an unser Büro zu übersenden zwecks optimaler Interessenvertretung.
Rechtsschutzversicherte Anleger bearbeiten wir über die Versicherung, insofern diese leistet, kostenfrei bzw. gegen Zahlung der dort etwaig vereinbarten Selbstbeteiligung, beschränkt auf maximal 95,20 € brutto. Für die von uns vertretenen Anleger ohne Rechtsschutzversicherung berechnen wir im derzeitigen Verfahrensstadium lediglich eine Porto- und Telekommunikationspauschale i. H. v. 80,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, mithin 95,20 €.
Für nicht rechtsschutzversicherte Anleger wird das Anwaltshonorar in gesetzlicher Höhe erst zum gegebenen Zeitpunkt nach Abschluss unseres Tätigwerdens berechnet und, das Einverständnis unserer Mandanten vorausgesetzt, unkompliziert mit den durch unsere Kanzlei für Sie beigetriebenen Auszahlungen verrechnet, insofern Masse vorhanden ist.
Sollten Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen, haben wir für Sie insofern bestmögliche Rechtsdurchsetzung bei optimiertem Kostenaufwand sichergestellt.
Rechtsanwaltskanzlei Pforr
Hans-Jürgen Pforr
Dr. iur. Thomas Pforr
Langenfelder Straße 14
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 / 606250
Fax.: 03695 / 628267
E-Mail: sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de
Zuständige Aufsichtsbehörde / Kammer:
Rechtsanwaltskammer Thüringen, Bahnhofstraße 27, 99084 Erfurt
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
> Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
> Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
> Fachanwaltsordnung (FAO)
> Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
> Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter:
http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. iur. Thomas Pforr (Anschrift wie oben)
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