Arthur-Sera Limited – Warnung der FMA

Arthur-Sera Limited. Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit diesem Anbieter

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 27. April 2016 teilt die FMA daher mit, dass

Arthur-Sera Limited

mit angeblichem Sitz in
64 Earth Close
Office 22-3
Grand Cayman KY11203
Cayman Islands
sowie

Cerulean Tower
26-1 Sakuragaoka-cho
Shibuya-ku
Tokyo
Japan 150-8512
Tel: +813 4520 9293
sowie

Nexxus Building
41 Connaught Road
Central, Hong Kong
Tel: +852 5803 2318

david.reed(at)arthur-sera.com
http://www.arthur-sera.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.