Vorteile einer Rückabwicklung anstelle der Kündigung von Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsverträge
Kunden die vor längerer Zeit eine Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben mittlerweile öfter Zweifel an der Zweckmäßigkeit ihres Vertrages und fassen den Vorsatz diesen zu kündigen.
Die Kündigung einer Lebensversicherung
Die Kündigung einer Lebensversicherung ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz zum Ende der Versicherungsperiode – das kann das Kalenderjahr sein, der Vertrag gibt Auskunft – fast immer möglich. Die Entwicklung einer Kapitallebensversicherung ist für den Vertragsbestand von Jahrzenten geplant und sieht vor, dass in den ersten Jahren die Beiträge vor allem die Abschlussgebühren bezahlen. Kündigt man den Vertrag, so wird nur der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt, der in Abhängigkeit von der Dauer des Bestehens berechnet wird und in den ersten zehn Jahren nicht selten deutlich geringer ist als die Summe der Einzahlungen. Der Vertrag gewinnt In den zweiten zehn Jahren an Wert, die Verzinsung über die gesamte bisherige Laufzeit betrachtet ist aber oft noch sehr gering. Trotzdem muss man sich stets vergegenwärtigen, dass der Sinn eines Lebensversicherungsvertrages nicht nur im Sparen sondern auch in der Risikoabdeckung steckt. Bei Verträgen, die nach 2005 geschlossen wurden, muss der ausgezahlte Rückkaufswert nach einer Kündigung möglicherweise versteuert werden. Die Folgen der Kündigung eines Rentenversicherungsvertrages sind vergleichbar mit denen des Lebensversicherungsvertrages. Der Risikoanteil der Lebensversicherung entfällt, dafür ist der Rückkaufswert für gewöhnlich höher. Die Kündigungsfristen sind in der Regel länger.
Eine private Rentenversicherung ist grundsätzlich für fast jeden notwendig und ratsam. Die Kündigung ist ein Schritt der genauestens überlegt sein will. Trotzdem bleibt bei vielen der Wunsch bestehen, aus dem für sie fragwürdigen Vertragsverhältnis auszusteigen. Ein Urteil aus dem Jahr 2014 des Bundesgerichtshofes eröffnet für eine Reihe von Verträgen eine Alternative zur Kündigung.
Die Rückabwicklung
Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass eine falsche Widerrufsbelehrung im Vertrag, den Beginn der Widerspruchsfrist hemmt. Aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das, sofern der Vertrag eine falsche Widerspruchsklausel enthält, dass der Versicherungsnehmer jederzeit die Auflösung des Vertrages und die Rückzahlung der eingezahlten Beiträge verlangen kann.
Für einen Großteil der Verträge, die zwischen dem 21. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, kann eine falsche Widerrufsbelehrung vermutet werden. Ob dies auch für Ihren Vertrag gilt, muss im Einzelfall geprüft
werden.
Kostenfreie Erstberatung durch die DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG
Die DWM Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG aus Mainz bietet Verbrauchern an, den Vertrag auf die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen. Ein Team aus erfahrenen Versicherungsexperten und Juristen bildet sich nach Durchsicht Ihrer Vertragsunterlagen eine fachkundige Meinung dahin, ob es sinnvoll ist, für den jeweiligen Vertrag entsprechende Schritte einzuleiten. Die Kontaktaufnahme und diese Erstauskunft sind kostenlos.
Das Dienstleistungsangebot der DMW Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG
Wird der Vertrag als rückabwicklungsfähig eingestuft, haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Varianten der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu wählen.
Sofortzahlung auf das Konto
Wenn man sich für diese Variante entscheidet, arbeitet die Deutsche Mehrwertgesellschaft mbH & Co. KG ein individuelles Angebot für den jeweiligen Vertrag aus. Die Kosten für das versicherungsmathematische Gutachten werden durch die DWM übernommen. Außerdem trägt sie das Kostenrisiko und beauftragt Fachanwälte für die Durchsetzung des Anspruchs.
Die für den jeweiligen Vertrag angebotene Summe wird nach Zustimmung überwiesen und der Vorgang ist somit für abgeschlossen.
Mit bestehender Rechtsschutzversicherung
In diesem Fall enthält das Angebot der DWM die Übernahme der Kosten des versicherungsmathematischen Gutachtens, die Beauftragung von Fachanwälten und des allgemeinen Kostenrisikos. Der Verbraucher erhält, wenn die Rechtsschutz-versicherung einspringt, einen Festbetrag von 60 % der Zahlung des Versicherers aus außergerichtlicher Durchsetzung.
Ohne bestehende Rechtsschutzversicherung
In diesem Fall trägt die DWM die Kosten des versicherungsmathematischen Gutachtens, das allgemeine Kostenrisiko und die Kosten für die Beauftragung von Fachanwälten und garantiert 50 % der Zahlung des Versicherers aus der außergerichtlichen Durchsetzung der Forderung.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.deutsche-mehrwert.de
Die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme über die Homepage ist gegeben.
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