Haftung für Kapitalanlageprodukte
Um dieses brisante Themka sterietn sich seit Jahrzehnten auch die Gelehrten, und die BaFin hinkt immer mindestens 3 Schritte hinter den den Auswüchsen bei den produkten hinterher. Auch die Jsutiz kann hier kaum mit Schritt halten.Was tun? Ein Patenrezept gibt es nicht, das ist sicher. So mancher Gedanke wie man etwas verbessern könnte, kommt einem dann aber doch schon. Bisher prüft die BaFin bei Fonds zum Beipsiel nur die Einhaltung der Prospektrichtlinien. Hier werben dann alle Initiatoren „von der BaFin genehmigt“. Das vermittelt dem vermeintlichen Anleger den Eindruck eines vermeintlich sicheren Produktes. Dabei sollte eben jeder Anleger wissen, das eben nicht die Konzeptprüfung dann Grundlage der Prüfung ist, sondern eben nur die Einhaltung der Prospektrichtlinien. Was wäre dann, wenn jeder Initiator verpflichtet würde für die Vermittler die sein Produkt verkaufen, eine eigene Vermögensschadenshaftpflicht abzuschließen. In Mitverantwortung sollte auch der Wirtschaftsprüfer genommen werden.Der Gedanke eines Plausibilitätsgutachtens könnte dann auch dazu noch erwogen werden.Grundsätzlich jedoch kann man sich endgültig niemals vor einem Totalverlust seines kapitals schützen. Hier seien zum Beispiel Genussscheine wie vom Unternehmen Prosavus aus Dresden und der 3F GmbH, stellvertretend genannt. Beide Konzepte überzeugen für sich, aber abgerechnet wird erst am Ende der Laufzeit.Alle Regelungen die der Gesetzgeber jetzt im Focus hat können dabei immer nur ein Schritt in Richtung Verbesserung sein.