Erfahrung eines Infinus Gläubigers mit der Kanzlei Kübler – haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich hatte am Montag in der Kanzlei Kübler angefragt, was mit der angekündigten Abschlagszahlung wird.Diese wäre verschoben, hieß es, bis der BGH entscheidet. Wichtiger ist jedoch, dass mir die Kanzlei mitteilte, ich hätte gar keine Forderung angemeldet! Dies stimmt definitiv nicht, da ich seinerzeit das Anmeldeformular per Einschreiben an die Kanzlei geschickt hatte und die Forderung auch in der Höhe von der Kanzlei bestätigt wurde. Per Mail kamen jetzt mit der erwähnten Antwort neue Anschreiben für die Anmeldung meiner Forderung, die ich niemals vorher bekommen hatte. Es kam von der Kanzlei seit der Bestätigung der Forderung keine weitere Mitteilung in der Sache bezüglich des weiteren Vorgehens. Anscheinend sind die nicht in der Lage, den Fall korrekt abzuwickeln, was ich denen auch so in meiner Antwort schrieb. Daraufhin wurden die allerdings etwas „patzig“ und wollen auf meine Anfragen per Mail nicht mehr antworten.Vielleicht wäre es angebracht, einen Warnhinweis zu veröffentlichen, dass vor allem die Gläubiger, die keinen gemeinsamen Vertreter haben, noch einmal nachfragen, ob ihre Forderung auch korrekt von der Kanzlei Kübler registriert wurde… Aber bitte ohne meinen Namen oder eine Kommentar-ID!
Freundliche Grüßen
Reinhold Sch.