Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Erste Rechtsanwälte stellen Frage nach Amtshaftung des Stadtstaates Hamburg wegen Untätigkeit
Nicht verstehen kann man derzeit, die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg, auf Seiten so manchen Rechtsanwaltes der Anleger, der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft/LombardClassic2 und LombardClassic3 vertritt. Hier sollen detaillierte Informationen seit über einem Jahr vorliegen, die aus Sicht unserer Gesprächspartner ganz klar die Möglichkeit bieten, von Seiten der Justiz bei den Gesellschaften einzurücken und dem Treiben ein Ende zu machen.
Nach Aussage von 2 Rechtsanwälten sollen die Ermittlungsergebnisse des LKA Hamburg so detailliert und umfangreich sein, das man hier vom vorliegen diverser strafrechtlicher Delikte ausgeht. Nun will man wohl an den Hamburger Justizsenator herangehen und die Frage nach einer Amtshaftung stellen, denn nach Meinung der Rechtsanwälte, wäre so mancher Schaden dem Anleger dann nicht entstanden, wenn die Hamburger Staatsanwaltschaft hier zeitnah gehandelt hätte.
Sicherlich ein interessanter Aspekt, um den Vorgang bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ins Gespräch zu bringen und auf die Dringlichkeit hier schnellstmöglich etwas zu tun nochmals hinzuweisen. Stimmen die Aussagen so manches Zeugen „das selbst die ermittelnden Kriminalbeamten, die wohl einen sehr guten Job machen“ nicht verstehen warum da nicht mehr passiert bei dieser Beweislage, dann dürfte die Frage nach einer möglichen Amtshaftung wohl nicht von der Hand zu weisen sein.