Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und LombardClassic3 sind nicht Insolvent- Bewusste Falschmeldung von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen in der Überschrift?
Das Jemand bewusst solch eine falsche Meldung in die Welt setzt können wir uns dann doch nicht vorstellen, aber von Rechtsanwälten und sogenannten Anlegerschutzvereinen erwartet man dann doch etwas mehr an Sorgfalt bei der Recherche b e v o r man eine solche reißerische, udn inhaltlich falsche, Überschrift veröffentlicht und im Internet verbreitet.
Natürlich soll eine solche Überschrift „neugierig“ machen und Aufmerksamkeit erregen. Verzeihen Sie bitte meine Damen und Herren die diesen Artikel mit dieser Überschrift veröffentlich haben, ist Ihnen eigentlich bewusst welchen Schaden ihre falsche Meldung für die von Ihnen benannten Unternehmen anrichtet?
Gehen Sie davon aus, daß die Unternehmen nun beide gegen die Veröffentlichung mit juristischen Mitteln vorgehen werden, wie wir von den Unternehmen erfahren haben. Um den Schaden für die Unternehmen, und natürlich in der Konsequenz auch für die die die Falschmeldung veröffentlicht haben, nicht noch größer werden zu lassen, empfehle ich Ihnen die Meldung in der Headline zu korrigieren. Uns, als Nicht-Juristen, würden sich aus dem Artikel selber weitere angreifbare Aussagen ergeben, aber auch das wollen die Rechtsanwälte der Gesellschaften nun prüfen.
Nochmals an dieser Stelle weder die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft noch die LombardClassic3 GmbH & Co. KG sind derzeit Insolvent.
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Thomas Bremer
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