Garbe Logimac AG – Geschäftsabschluss 2009 „Liquidation empfohlen“
Die Garbe Group ist nach eigenen Angaben ein mittelständischer Unternehmensverbund, der vorwiegend im Bereich von Vermietung, Bau und Kauf von Immobilien tätig ist.
Mit Rundschreiben vom 14.02.2013 versandte die Garbe Logimac AG den Geschäftsbericht 2009. Leider enthält dieser keine guten Nachrichten für die Anleger – so wird z.B. durch den Vorstand zum Geschäftsbericht 2009 mitgeteilt, dass es bei bestimmten Objekte zu Wertberichtigungen in Millionenhöhe gekommen sei und dass durch die ungesicherte Darlehensausgabe an die Muttergesellschaft – die Garbe Holding GmbH & Co. KG – mittlerweile eine Forderung von über 25 Mio. € der Garbe Logimac AG entstanden sei. Die Garbe Holding AG & Co. KG ist „der strategische Kopf der Gruppe“. Alle maßgeblichen Beteiligungen werden von ihr gehalten.
War die wirtschaftliche Schieflage absehbar?
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner hatten bereits 2009 die Frage gestellt, ob es eine gute und zielführende Idee ist, sich an dieser Gruppe zu beteiligen. Inzwischen hat sich im März 2011 herausgestellt: Nein!
„Bereits im Rundschreiben vom 25.02.2011 hatte die Garbe Logimac AG mitgeteilt, dass sie wirtschaftlich in Schieflage geraten sei und die Anleger aufgefordert, einer „Sanierung“ zuzustimmen, da sonst die Insolvenz angemeldet werden müsste. Dies erinnert an das parallele Vorgehen bei der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG“, erklärt Rechtsanwältin Buchmann von der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte in Berlin.
Bekannte Vorgehensweise
Im Fall der ALAG hatte die Mehrheit der Anleger im Umlaufverfahren der Liquidation der atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung zugestimmt. Die Anleger werden nunmehr von der Gesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen und Weiterzahlung von Sprintraten verklagt. Noch haben die Garbe Logimac AG und die Anleger keine Liquidation beschlossen. So erfolgte auch die Bewertung der Gesellschaft im Geschäftsbericht 2009 unter dem „Going-Concern-Prinzip“ – also mit dem Ziel der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
Laut Geschäftsbericht 2009 soll die Liquidationssituation der Garbe Logimac AG von weiteren Objektverkäufen abhängig gemacht werden, insbesondere lautet es wörtlich:
„Soweit die geplanten Verkäufe der Objekte nicht realisiert werden können und damit eine fondskonforme Reinvestition nicht erreicht werden kann, würde nach gründlicher Abwägung der Möglichkeiten mangels wirtschaftlich sinnvoller Fortführung die vorzeitige Liquidation empfohlen werden.“
…
„Gewinnunabhängige Auszahlungen wurden in Höhe von EUR 6.720.158,96 (Vj. EUR 8.064.151,85) abweichend zum Vorjahr mit den Kapitalkonten der stillen Gesellschafter verrechnet und mindern insoweit deren Einlagen.“
„Bei der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Lage ist daher von hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust der Einlage für Anleger auszugehen“, meint Rechtsanwältin Buchmann. „Gerade die Aufklärung über ein solches unternehmerisches Risiko fehlte häufig bei der Vermittlung der Beteiligungen.“
Sicherheit durch Informationen
So teilte nämlich der Vorstand zum Geschäftsbericht 2009 mit, dass man davon ausgehe, dass nach dem Verkauf aller Objekte und Ablösung aller Darlehen nur noch eine Liquidität von 5,2 Mio. € verbleibe und damit nur ein Rückzahlquote von 27 % bestehe.
Auch die Aufklärung der betroffenen Anleger darüber, dass Ausschüttungen als Entnahmen gewertet werden, die das Kapitalkonto des Anlegers mindern, wurde erfahrungsgemäß bei den durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner vertretenen Anlegern nicht durchgeführt. Für die betroffenen Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie sich vor dem Verlust ihres Geldes schützen können, wenn der Informationsfluss nur ungenügend fließt? Aus Erfahrung ist geschädigten Anlegern dringend zu raten ihre Ansprüche auf Schadensersatz zügig von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, bevor weiterer Kapitalverlust eintritt.
Welche Ansprüche können geltend gemacht und welche Hilfe kann erwartet werden?
Gegenüber einem Beteiligungsunternehmen des „grauen Kapitalmarktes“ – wie es auch die Garbe Logimac AG ist – haben Anleger aber unter Umständen dann einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihres gesamten Beteiligungskapitals, wenn sie im Zeitpunkt ihres Gesellschaftsbeitritts über die konkreten Besonderheiten und Risiken solcher Beteiligungen unvollständig aufgeklärt und beraten oder arglistig getäuscht wurden (z.B. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.11.2004 – II ZR 6/03).
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte erläutert die Möglichkeiten und gibt zu bedenken, dass es zudem ratsam ist auch eine Prüfung der Beitrittsunterlagen vorzunehmen. „Oftmals wurden Widerrufsbelehrungen verwendet, die auch heute noch einen Ausstieg aus der Beteiligung ermöglich. Dieses gilt dann, wenn die Beteiligung in einer Haustürsituation vermittelt wurde. Mehrere Gerichte (u.a. das Landgericht München I und das Landgericht Hamburg) haben in Verfahren, die durch unsere Kanzlei erfolgreich erstinstanzlich geführt wurden, in der Zwischenzeit auch ein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht angenommen und den Anlegern so die Möglichkeit zur Rückabwicklung bzw. zum Ausstieg aus der Beteiligung eingeräumt. Betroffene Anleger sollten auch überlegen, dass ein schneller Ausstieg in jedem Fall besser sein könnte, als ein Verbleib in der Anlage, der zu Nachzahlungspflichten führt und somit noch weiteren Schaden für den schon geschädigten Anleger bedeutet.“
V.i.S.d.P.:
Jacqueline Buchmann
Rechtsanwältin
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