Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen-gutes Werk
Das von der Bundesregierung beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz könnte ein Meilenstein im Bereich des Anlegerschutzes sein, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig. Endlich hat der Gesetzgeber so manche Gefahr des grauen Kapitalmarktes richtig erkannt. Man kann nur hoffen, so Thomas Bremer, das die BaFin die Einhaltung der neuen Richtlinien auch konsequent überwachen wird. Das Gesetzt, so Thomas Bremer ist das Eine, die Einhaltung des Gesetzes das Andere. Hier wird es viel Arbeit für die BaFin geben und so manches Unternehmen könnte sich dann auf der Warnliste der BaFn wieder finden. Insgeamt, so auch Rechtsanwalt Daniel Blazek von BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld, ist das ein Gesetz was in die richtige Richtung geht.
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