Konkurs der Schweizer SAM AG – Fristen verlängert!

Was leistet die als Auffanglösung konzipierte Arbeitsgemeinschaft ökologische Projekte für die Geschädigten der SAM AG?

 

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, die europaweit hunderte von betroffenen Anlegern des Konkurses der Swiss Asset Management Group AG(SAM AG) in der Geschädigtengemeinschaft SAM AG vertreten und über Auffanglösungen verhandeln weisen auf folgendes hin:

 

Die bisherigen Fristen zur Anmeldung der Forderung bei den amtlichen Schweizer Liquidatoren sind verlängert worden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hatten in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass die Fristen zu kurz seien und nicht alle Opfer rechtzeitig und direkt informiert wurden. Rechtsanwalt Christian M. Schulter aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner hierzu: „Seit Sommer 2012 haben wir immer wieder erklärt, dass die Anleger der SAM AG mit hohen Verlusten zu rechnen haben. Dies hat sich nun durch die Eröffnung des Konkurs bestätigt. Zudem war es empörend, dass von den Verantwortlichen der  SAM AG den betroffenen Anlegern gegenüber immer noch behauptet wurde, dass es sich nur um eine vorübergehende Störung handele.“

 

Leider droht nun wirklich ein Vermögensverlust von bis zu 95% der Anlegergelder. Verständlicherweise wollen das viele Betroffene nicht akzeptieren und einfach so hinnehmen. Die betroffenen Anleger und ihre Familien haben die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner beauftragt, in einer starken Gemeinschaft gemeinsam nicht nur Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sondern auch die Erarbeitung einer Auffanglösung vorzunehmen.

 

Sofern nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sind hier für alle anderen generelle Kostenregelungen getroffen worden. Erfolgreich konnte bereits durch die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner ein Musterverfahren gewonnen werden.

Insbesondere werden neben der Auffanglösung auch Verfahren gegen Treuhänder, ehemalige Vorstände, beteiligte Wirtschaftsprüfer und den Schweizer Staat wegen Aufsichtsverschulden angestrebt und vorbereitet. Durch diese Verfahren sollen die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, um den Vermögensschaden der Opfer und ihrer Familien so gering wie möglich zu halten und nicht auf dem Rücken der betroffenen Anleger auszukämpfen.

 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte hierzu: „Das entstandene Projekt der Auffanglösung für die Geschädigten der SAM AG liegt uns im Interesse der Anleger sehr am Herzen. Wir wollen aber nicht alles mit Krawall kaputt schlagen, sondern konstruktiv, fachlich qualifiziert und zielführend die vorhandenen Investitionen für die Anleger retten. Viele unserer Mandanten sind enttäuscht und haben große Angst um ihre noch vor kurzem sicher geglaubte Altersvorsorge, sie fühlen sich zu Recht betrogen. Alleine sind die Chancen der betroffenen Anleger und ihrer Familien oftmals gering, zusammen in einer starken Gemeinschaft kann dagegen druckvoll und zielführend agiert werden.“

 

Ansprechpartner Christian M. Schulter rät betroffenen Anleger und Kunden der SAM AG auf die neue Entwicklung zu reagieren. Die neuen Fristen ermöglichen eine Chance für die Anleger, die bis jetzt noch nicht informiert waren.  Diese sollten sich rechtlich durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

 

V.i.S.d.P.:

 

Christian M. Schulter

Rechtsanwalt – Associate

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