Lebensversicherung – Model der Rückholung von Beiträgen als Abkassiermodel von Rechtsanwälten?
Es gibt nun bereits einige Gesellschaften die sich mit dem Thema „Mehrerlös bei alten Lebensversicherungen“ befassen, das sicherlich nicht aus Nächstenliebe sondern aus professionellen unternehmerischen Erwägungen und Zielen. Legitim, wenn dann auch alles Legitim bleibt und auch so konzeptioniert ist, doch auch in diesem „Teich“ tummeln sich natürlich manchmal Raubfische.
Denkbarer Ablauf eines Geschäftsmodels.
Ein Rechtsanwalt gründet eine eigene Dienstleistungsgesellschaft die sich um das Vorhaben kümmern soll, die dann wiederum ihn mit Prozessen usw. beauftragt.
Nun schließt man einen Kontakt mit Versicherungsmaklern, die dann wiederum ihren Kundenbestand auf das Vorhandensein von Konzeptrelevanten Verträgen überprüfen, somit der eigentliche Kundenbeschaffer sind. Dafür erhält der Versicherungsmakler dann eine Provision. Auch das ist noch nachvollziehbar.
Nun könnte es aber mit einem uns bekanntgewordenen Vorgehen eines Unternehmens, aber dann zukünftig doch größere Probleme geben, denn hier hat man eine Einnahmeoptimierungsmethode erfunden.
Der Kunde, wenn nicht Rechtsschutz versichert, schließt dann beim Makler eine Rechtsschutzversicherung ab die dann, nach einer bestimmte Karenzzeit, auch Eintritt in die Kostenübernahme, aber den ganzen „Schwindel“ zu dem Zeitpunkt noch nicht kennt (kannte). Nochmals, diese Rechtsschutzversicherung wird nur speziell dafür abgeschlossen um dem Erfinder dieser Geschäftsidee reich zu machen.
Nun geht es aber weiter.
Hat die Rechtsschutzversicherung den Fall übernommen, dann klingelt die Kasse beim Anwalt, denn für jeden Fall den er abrechnet wird er irgendwo dann zwischen 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro bekommen von der jeweiligen Rechtsschutzversicherung.
Daraus kann man dann sicherlich auch mal das eine oder andere „Bon Bon“ an die Vermittler/Dienstleister bezahlen, denn der Aufwand zur Begründung gegenüber den Lebensversicherungen dürfte eher wohl „standardtisiert“ sein, und sich damit in Grenzen halten.
Hinzu kommt dann natürlich noch, das der Versicherungsmakler dort eine Provision für die Vermittlung der Rechtsschutzversicherung kassiert, und das Unternehmen (Erfinder des Konzeptes) dann nochmals 25% der Summe bekommt die er für die Kunden dann von den Lebensversicherungsgesellschaften erstattet bekommt. Gutes Geschäft, in der Konstellation aber sicherlich rechtlich eher anrüchig, um das nun einmal Milde auszudrücken.
Warum schreiben wir diesen Artikel? Nun, uns wurden zu einem aktiven bayrischen Unternehmen in diesem Fall, Unterlagen und Schriftwechsel zugespielt die wohl Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen gegen das Unternehmen sein sollen, wovon das Unternehmen möglicherweise zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts weiß. Hier könnten sich, so vermuten wir, Rechtsschutzversicherer durchaus untereinander, möglicherweise über ihre Erfahrungen ausgetauscht haben, die dann zu diesem hochbrisanten Schriftwechsel geführt haben.
Natürlich hält man sich bei den Rechtsschutzversicherungsgesellschaften derzeit noch bedeckt mit Auskünften uns gegenüber, zieht sich zurück auf das Thema „Datenschutz“, aber so richtig „Nein“ gesagt hat dann auch Niemand…………….als wir gefragt haben……………..stimmt das so?
Aus ermittlungstaktischen Gründen haben wir hier den Namen des Unternehmens nicht veröffentlicht. Wir bleiben dran!