PrismaLife – Sieg für die separate Vergütungsvereinbarung!

In seinem aktuellsten Urteil vom 05.07.2014 AZ. III ZR 557/13 bestätigt der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Rechtmässigkeit separater
Vergütungsvereinbarungen und eine Unkündbarkeit von ratierlich vereinbarten
Vergütungsvereinbarungen zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer.

Die Beratungstätigkeit eines Versicherungsvermittlers wird damit ausdrücklich als vollwertige
Beratungsleistung gewürdigt. Künftig dürfen bei Nettopolicen Beratungstätigkeiten von
Versicherungsvermittlern jederzeit Gegenstand von separaten Vergütungsvereinbarungen sein.

 
Der BGH bestätigt mit diesem Urteil nun auch die Rechtmässigkeit separater Vergütungsvereinbarungen nach dem aktuell geltenden Recht. Weiter führt er aus, dass der Kunde
auch bei Kündigung des Versicherungsvertrages verpflichtet werden kann, das ratierlich vereinbarte Beratungsentgelt zu bezahlen. Die Kündigung des Versicherungsvertrages löst dann nicht automatisch auch die Kündigung der Vergütungsvereinbarung aus. Als Begründung nennt der BGH die Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber den
Versicherungsnehmern. Die Rechtsprechung setzt mit diesem Entscheid ein Zeichen und fördert
damit alternative Vergütungsformen. Das zeitgemässe Urteil ist ein weiterer Schritt in Richtung
Transparenz und Vielfältigkeit der Honorarberatung.  

Von Anfang an, war es für die PrismaLife wichtig, automatisierte Prozesse zu erstellen, die eine
perfekte Abwicklung von Netto-Tarifen ermöglichen. Als Pionier der Nettopolice, konnten wir uns in
den letzen Jahren als Branchenexperte etablieren. In dieser Vorreiterrolle haben wir in
Zusammenarbeit mit unseren Partnern schon damals ermöglicht, was der Gesetzgeber erst heute
fordert, nämlich maximale Transparenz und höchste Flexibilität in der Altersvorsorge.  

Mit unserer neuen PrismaLife Nettowelt sind Sie jetzt, da Gesetzgeber und Verbraucherschützer
Nettopolicen wollen, für die Zukunft auf der sicheren Seite. Besuchen Sie uns auf
www.prismanetto.com und informieren Sie sich über die Highlights unserer Nettotarife. 

PrismaLife AG

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