Denkmalschutz – Entwicklung „Segen zur Erhaltung“

Kirchliche Denkmalpflege – nicht nur für Gotteshäuser

 

Das Gemeindezentrum von Immendingen-Ippingen in Baden-Württemberg ist ein Stück lebendige Geschichte. Das ehemalige Pfarrhaus wurde bereits 1721 errichtet und befindet sich dank behutsamer Sanierungsarbeiten in einem weitgehend original getreuen Zustand. Was für einen Segen, denn in Zeiten klammer Kassen ist dies keine Selbstverständlichkeit und ein wirklich sensibles Thema, sowohl für die Kirchen- wie auch politische Gemeinde.

 

Zukunft dank Zusammenhalt

 

Wer auf dem leicht knarzenden Fußboden steht und die reiche Innenausstattung bewundert, ahnt nicht, dass das Gebäude noch vor wenigen Jahren vom Abriss bedroht war. Nachdem der letzte Pfarrer ausgezogen war, stand das Haus leer und die Kirchengemeinde sah sich außerstande, auch weiterhin die für die Erhaltung des denkmalgeschützten Baus benötigten Mittel aufzubringen. Ein Abbruch wurde jedoch von der baden-württembergischen Denkmalbehörde abgelehnt. Schließlich gelang es, mit Hilfe   von mehreren Stiftungen sowie Mitteln des Landes Baden-Württemberg die Finanzierung für eine umfassende Sanierung zu sichern. Als Gemeindezentrum erhielt das Gebäude eine neue Aufgabe und ermöglicht den Besuchern somit auch in Zukunft einen unverfälschten Blick in die Vergangenheit.

 

Leerstand wirkt bedrohend

 

Eric Mozanowski weist darauf hin, dass die kirchliche Denkmalpflege ein viel breiteres Spektrum bereit hält, dass auf keinen Fall vergessen nicht außer Acht gelassen werden sollte: „Wer beim Thema Kirche und Denkmalschutz ausschließlich an prunkvolle Gotteshäuser denkt, der vergisst, dass sich neben den Kirchengebäuden auch noch unzählige weitere Gebäude und Liegenschaften im Besitz der Kirche befinden. Viele von ihnen stehen unter Denkmalschutz und besitzen einen ungemeinen kulturhistorischen Wert. Ähnlich wie das ehemalige Pfarrhaus von Immendingen-Ippingen stehen nicht wenige davon leer und sind akut vom Verfall bedroht.“

 

Als Eigentümer ist die Kirche per Gesetz dazu verpflichtet, für die Erhaltung dieser Gebäude Sorge zu tragen. Die Jahr für Jahr geringer ausfallenden finanziellen Mittel, die durch die Landesregierungen bereitgestellt werden, sowie die aufgrund des demographischen Wandels verminderten Kirchensteuereinnahmen erlauben jedoch nur die Instandhaltung oder Sanierung ausgewählter Objekte. Weniger prestigereiche, aber historisch genauso wertvolle Gebäude bleiben da häufig unbeachtet und gehen teilweise für immer verloren. Nötig ist daher ein umfassendes Konzept, in dem verstärktes politisches Engagement sowie kirchliche und private Initiativen Hand in Hand gehen, um kirchliche Kulturgüter zu erhalten. Deren Bedeutung geht weit über den sakralen Aspekt hinaus. Vielmehr handelt es sich um gesamtgesellschaftlich relevante Bauwerke, die zum kulturellen Erbe unseres Landes gehören.

 

Eric Mozanowski: „Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die permanente Nutzung eines Gebäudes die beste Weise, Gebäude nachhaltig im Baubestand zu sichern. Deshalb ist hier akutes Umdenken gefordert. Kirchliche Denkmäler, dazu zählen neben den Gotteshäusern eben viele weitere Gebäude, die künftig nicht mehr ihrem ursprünglichen Bestimmungszweck dienen können müssen zur Umnutzung frei gegeben werden können.  Im Zuge der Umnutzung kommt es zu Veränderungen an der Bausubtanz, damit das Gebäude dem neuen Nutzungszweck auch sachgerecht dienen kann, aber ansonsten würde durch das Leerstehen der Zerfall vorprogrammiert sein. Der Großteil der Umnutzungsmaßnahmen unterliegt der Aufsicht der Denkmalschutzbehörden und gewährleistet somit eine gewisse Sicherheit, was unter die Denkmalpflege und Sanierung fällt.“

 

V.i.S.d.P.:

 

Eric Mozanowski

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