Landgerichts München I Urteil: Prospektfehler bei der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium AG festgestellt

Laut Pressemitteilungen hat das Landgericht München I entschieden, dass das Emissionsprospekt der DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium AG fehlerhaft ist.

Die DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium AG ist Anbieter eines Sachwertfonds und hat laut Entscheidung des Gerichts in ihrem Prospekt unzutreffende Renditeangaben in Höhe von 7-14 % pro Jahr gemacht. Es steht gemäß der Planberechnung fest, dass die DSS Vermögensverwaltung GmbH & Co. Premium AG dieses Versprechen nicht einhalten kann und v.a. in den ersten Jahren erhebliche Verluste zu verzeichnen haben wird. Dies ist v.a. für Anleger mit kürzeren Anlagevorhaben extrem nachteilig und mit hohen Verlusten verbunden.

Der Vorteil für betrogene Anleger besteht darin, dass diese nun aufgrund der Gerichtsentscheidung keine individuellen Beratungsfehler nachweisen müssen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Vielmehr genügt eine Beratung, die aufgrund des fehlerhaften Prospekts erfolgt ist, um Schadensersatzansprüche zu begründen. Daneben sollten zusätzlich auch individuelle Beratungsfehler geltend gemacht werden, wie z.B. wenn der Vermittler, trotz des der Anlage innewohnenden Totalverlustrisikos, die Anlage als „sicher“ bezeichnet hat. Denn das Urteil des Landgerichts München I ist für andere Gerichte natürlich nicht bindend (LG München I, Urteil vom 18.07.2016, Az. 35 O 635/14, nicht bestandskräftig).

DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG AG weist enorme Verluste vor

Die DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG AG lockte die Anleger mit Versprechungen wie 105 % Kapitalgarantie und einer 75 %-igen Gewinnhöchststandsgarantie an. Diese Versprechungen sind irreführend und nach Anlagekonzept auch falsch. Die Garantie bezieht sich nämlich nicht auf das vom Anleger investierte Geld, sondern auf die Investitionen der Gesellschaft. Seit dem letzten Jahr muss die DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG nun einräumen, dass die Gesellschaft große Verluste erlitten hat.

Verluste der Anleger der DSS Vermögensverwaltung:

Die ersten Verträge der DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG AG konnten Ende 2014 gekündigt werden. Die Anleger erhielten jedoch anstatt der versprochenen 7-14% Rendite nur einen kleinen Teil ihrer Einlage zurück.

Dies ist leider kein Einzelfall im unregulierten grauen Kapitalmarkt, umso erfreulicher ist nun das ergangene Urteil.

Justus rät:

Anleger der DSS Vermögensverwaltung sollten jetzt Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend machen. Zum einen droht die Verjährung der Ansprüche nach drei oder spätestens 10 Jahren nach Zeichnung der Beteiligung. Ferner könnte bei einer Klagewelle das Gesellschaftsvermögen bald aufgezehrt sein.

Quelle:

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LG München I, Urteil vom 18.07.2016, Az. 35 O 635/14