Michael Oehme: Öffentliche Kritik am Arbeitgeber kann Job kosten

Die Kritik am Arbeitgeber im sozialen Internet-Netzwerk Facebook rechtfertigt eine fristlose Kündigung. 
 
Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Wie das Gericht mitteilte, stuften die Richter die Äußerungen eines Auszubildenden aus Bochum als Beleidigung ein. Der junge Mann hatte auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als Menschenschinder und Ausbeuter bezeichnet. Weiter schrieb er im Internet, dass er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen“müsse. Daraufhin hat das Gericht hat keine Revision zugelassen.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht Bochum eine fristlose Kündigung noch aufgehoben. Das Gericht hatte zwar die Äußerungen als beleidigend eingestuft. Die Richter erkannten aber im gesamten Inhalt des Facebook-Profils eine unreife Persönlichkeit des Klägers und mangelnde Ernsthaftigkeit.
 
Doch schließlich hat die öffentliche Missbilligung den 27-jährigen seinen Arbeitsplatz gekostet.