Phalanx: S&K-Fonds insolvent, Haftungswelle gegen Finanzdienstleister droht schneller als erwartet

Nordkirchen, den 22. April 2013: Wie das Handelsblatt am 19. April 2013 berichtete, haben die sechs Immobilienfonds der S&K-Gruppe Insolvenz angemeldet. Sie teilen jetzt dasselbe Schicksal wie zuvor die United Investors-Gruppe. Die Insolvenz wird nun schneller zur Haftungswelle gegen die Anlageberater und Anlagevermittler führen als erwartet. Denn viele Vertreter von Anlegerinteressen werden ausführen, dass man als Geschädigter so schneller zum Erfolg käme. Die Suchmaschinen sind bereits jetzt voll von entsprechenden Anzeigen und Hinweisen.

 

Die Phalanx Gesellschaft für Finanzanlagenvermittler mbH fördert die Interessen von Anlageberatern und Vermittlern durch Networking, Fortbildungen und Beauftragung von entsprechenden Berufsträgern (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater) zugunsten der Vertragspartner der Gesellschaft. Sie hat Rechtsanwalt Marc Ellerbrock gefragt, der seit Jahren auf die Rechte der Finanzdienstleister spezialisiert ist (BEMT Rechtsanwälte), warum es nun für die Berater und Vermittler vermehrt auf anwaltliche Forderungen hinausläuft und wie man sich als Finanzdienstleister jetzt verhalten soll.

 

„Nach der Rechtsprechung des BGH haften Publikumspersonengesellschaften grundsätzlich nicht mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Aufklärungsmängel auf Schadenersatz, sondern nur die Gründungsgesellschafter oder Prospektverantwortlichen. Solche Ansprüche können von den Anlegern also nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden“, so Ellerbrock. Hinzu komme, dass noch niemand genau weiß, wie viel Masse von den angeblich 105 Mio. EUR, welche die Anleger insgesamt in die S&K-Fonds investiert haben sollen, übrig geblieben ist. „Eröffnete Insolvenzverfahren dauern lange, diese besonders. Am Ende wird nur das verteilt, was noch da ist. Im schlimmsten Fall müssen Anleger sogar noch mit Rückforderungen rechnen für wirtschaftlich unberechtigte Ausschüttungen. Das verfestigt den Schaden und den Frust.“

 

Die Misere der Geschädigten wissen Rechtsanwälte aufzugreifen, indem die Finanzdienstleister in den Fokus der Ansprüche gerückt werden. Regelmäßige Vorhaltungen sind dabei das Andienen einer Unternehmensbeteiligung zur Altersvorsorge, die wirtschaftliche Unplausibilität der Anlage, Nachhaftung, Totalverlustrisiko und Kick-back.

 

Dazu Ellerbrock: „Standardisierte Vorhaltungen allein machen noch keinen tatsächlichen Haftungsfall. Gerade solche Themen wie der Umfang der Prüfungspflicht hinsichtlich der Plausibilität und die grundsätzliche Geeignetheit einer Unternehmensbeteiligung in einem Altersvorsorgekonzept fallen in der Rechtsprechung des BGH nicht so sehr dem Berater zur Last, wie es in Anwaltsschreiben oft den Anschein haben soll.“ Und dass ein Prospekt als Aufklärungsmittel wirklich in erheblicher Weise fehlerhaft sei, müsse erst einmal im Einzelfall gerichtlich bewiesen werden.

 

Ellerbrock rät den Finanzdienstleistern dazu, vor der anstehenden Haftungswelle nicht die Augen zu verschließen. Aufklärung und Vorbereitung sind nun sehr wichtig. Es empfehle sich, bereits jetzt den Kontakt zum Haftpflichtversicherer zu suchen, damit dort das Haftungspotenzial frühzeitig überschlagen werden kann. Außerdem sollte die Beratungsdokumentation überprüft und bereitgehalten werden. Ebenso ratsam sei ein proaktives Zugehen auf die Kunden; vielleicht lassen sich Probleme und Interessenlagen gemeinsam besser klären. Aller Voraussicht nach werden die Kunden ohnehin von Mitanlegern, Interessenvereinigungen, bisweilen auch von Rechtsanwälten direkt kontaktiert. Dem sollte man vorbeugen. Ellerbrock: „Denn insbesondere, wenn auf Managementebene Gelder nach Abschluss der Beteiligung zweckentfremdet wurden, können die Finanzdienstleister für die Misere nichts.“

 

Für die Zukunft, so Ellerbrock, ist sorgfältigen und nachhaltig tätigen Finanzdienstleistern anzuraten, sich präventiv bei der Produktprüfung und Dokumentation besonders gut aufzustellen. Hierbei helfen Netzwerke wie die Phalanx Gesellschaft für Finanzanlagenvermittler mbH, entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte und Verbände. Auch einige Produktgeber setzen sich für eine möglichst geringe Haftung des Vertriebs ein. „Hier die Spreu vom Weizen zu unterscheiden, ist existenziell wichtig.“

 

Falls Sie solche und ähnliche Informationen regelmäßig erhalten wollten, nutzen Sie gerne die Kontaktfunktion der Phalanx Gesellschaft für Finanzanlagenvermittler mbH, Nordkirchen, unter http://www.phalanx-gmbh.de