Urteil: Euro Grundinvest – Schwere Prospektfehler

In einem aktuellen OLG-Urteil wird einem Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Euro Grundinvest Deutschland 15 Recht zugesprochen, aufgrund schwerer Prospektfehler. Das Oberlandesgericht München stimmte nun der zuvor getroffenen Entscheidung des Landesgerichts Münchens zu und verurteilte Geschäftsmann Malte Hartwieg und sein ehemaliges Emissionshaus Euro Grundinvest. Laut Gerichten sei sein Firmenkonglomerat und die firmeninternen Verflechtungen nicht ausreichend offengelegt worden im Prospekt. Im Zuge dessen sprachen die Gerichte einem Investor nun Schadensersatz zu.

Im Jahr 2010 gründete der Multi-Unternehmer und gelernte Maurer Malte Hartwieg die Euro Grundinvest Gruppe (EGI) in München. Im Zuge dessen wurden weitere Fonds- und Objektgesellschaften gegründet, unter anderem der Immobilienfonds Euro Grundinvest Deutschland 15. Über die Vertriebsplattform Dima24, die Malte Hartwieg ebenso betrieb, konnten sich Anleger so an zahlreichen Immobilienprojekten im Raum München beteiligen. 2014 verkaufte Hartwieg die Euro Grundinvest an IPF.

Schadensersatzansprüche für Anleger
Betroffenen wird geraten einen Anwalt hinzuzuziehen, der mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen und weitere rechtliche Schritte ausschöpfen könnte. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte insbesondere die Prospekthaftung sein.

Quelle: IVA Rechtsanwalts AG